Allgemeine Geschäftsbedingungen der Company Fits B.V.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Company Fits: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Company Fits B.V., mit Sitz in Apeldoorn.
1.2 Auftraggeber: Das Unternehmen oder die professionelle Einrichtung, die Company Fits mit der Lieferung bestimmter Produkte und/oder der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt hat.
1.3 Produkte: Alle Waren, die Company Fits in seinem Verkaufsangebot führt, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen.
2. Anwendbarkeit
2.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle mit Company Fits abzuschließenden Verträge sowie für alle von Company Fits gemachten Angebote, Aufträge und Vereinbarungen.
2.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur für einzelne Transaktionen möglich und nur dann gültig, wenn Company Fits diesen schriftlich zugestimmt hat.
3. Angebote
3.1 Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, Company Fits hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben.
3.2 Jedes Angebot bleibt 10 Tage ab dem Datum des Angebots gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
3.3 Die im Rahmen des Angebots bereitgestellten Informationen dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag verwendet werden.
4. Zustandekommen des Vertrags
4.1 Verträge über die Lieferung von Produkten kommen durch eine schriftliche oder per Fax und/oder E-Mail übermittelte Bestellung des Auftraggebers an Company Fits und deren Annahme durch Company Fits zustande.
4.2 Bestellungen über Produkte mit einem Wert von mehr als 1.000 € (zzgl. MwSt.) müssen von Company Fits schriftlich oder per Fax und/oder E-Mail bestätigt werden. Bestellungen mit einem Wert von weniger als 1.000 € (zzgl. MwSt.) gelten als angenommen, sobald Company Fits mit der Ausführung des Auftrags beginnt.
5. Lieferung
5.1 Angegebene Lieferzeiten gelten nur annähernd. Sofern nicht ausdrücklich und eindeutig etwas anderes angegeben und/oder vereinbart wurde, übernimmt Company Fits keinerlei Verpflichtung hinsichtlich der Lieferzeit, und eine verspätete Lieferung berechtigt den Auftraggeber weder zu Schadensersatz noch zur Auflösung des Vertrags.
5.2 Bei Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftraggeber berechtigt, Company Fits per Einschreiben in Verzug zu setzen, wobei Company Fits eine Frist von mindestens 60 Tagen zur nachträglichen Ausführung des Auftrags eingeräumt werden muss. Sollte Company Fits innerhalb dieser Frist nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Verfahren per Einschreiben aufzulösen, ohne dass Company Fits zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist.
5.3 Kosten und Schäden, die Company Fits durch die Nichtannahme der Produkte entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.4 Der Transport der Produkte erfolgt auf Risiko von Company Fits, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Haftung von Company Fits ist in jedem Fall auf die Deckung/Entschädigung der jeweiligen Transportversicherung begrenzt.
5.5 Company Fits ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Zahlung gemäß Artikel 7 dieser Bedingungen verpflichtet.
5.6 Company Fits behält sich das Recht vor, bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder aus anderen geschäftlichen Gründen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für erste oder weitere Lieferungen zu verlangen. Wird die verlangte Sicherheit nicht rechtzeitig zugunsten von Company Fits geleistet, ist Company Fits berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder zu verweigern, ohne dass eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber entsteht.
5.7 Company Fits liefert Filme, Entwürfe, Arbeitszeichnungen und anderes Layoutmaterial nur zurück, wenn dies ausdrücklich bei der ersten Bestellung vereinbart wurde. Company Fits besitzt das Urheberrecht an den erstellten Entwürfen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.8 Bei von Company Fits verursachten Fehlern muss Company Fits die Gelegenheit zur Korrektur eingeräumt werden. Reklamationen müssen hierzu innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Waren erfolgen. Die betreffenden Waren müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung wieder im Besitz von Company Fits sein. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind und Company Fits nicht in der Lage ist, den Fehler zu beheben, erfolgt ein Austausch der Waren.
6. Preise
6.1 Die von Company Fits unverbindlich angegebenen Preise verstehen sich in Euro und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen und unter den festgelegten Bedingungen.
6.3 Sollte während der Laufzeit des Vertrags eine zusätzliche Produktion erforderlich sein, werden eventuelle Preisänderungen berücksichtigt. Die in der Offerte angegebenen Preise dienen als Basistarif für den Vertrag. Preisschwankungen können durch Wechselkursschwankungen (Euro/US-Dollar), steigende Rohstoffpreise oder Lohnkosten in Produktionsländern entstehen. Preissteigerungen werden stets durch einen Index oder Nachrichtenmeldungen belegt. Company Fits ist berechtigt, diese Erhöhungen weiterzugeben, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsauflösung hat.
6.4 Angegebene Preise verlieren ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen neuer Preislisten.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat nach Wahl von Company Fits entweder bar bei Lieferung oder durch Überweisung auf ein von Company Fits benanntes Bankkonto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, ohne Anspruch auf Skonto oder Verrechnung.
7.2 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, und Company Fits ist berechtigt, ohne Mahnung oder Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum 1 % Zinsen pro Monat auf den noch offenen Betrag zu berechnen. Ein Teil eines Monats gilt dabei als voller Monat.
7.3 Alle außergerichtlichen Kosten zur Beitreibung der Forderung – einschließlich der Kosten für die Einschaltung eines Rechtsberaters – gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des vom Auftraggeber geschuldeten Betrags, mit einem Mindestbetrag von 115 € (in Worten: einhundertfünfzehn Euro).
8. Reklamation
8.1 Sichtbare Mängel und/oder Abweichungen können ausschließlich durch Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen werden von Company Fits nur dann anerkannt, wenn sie per Einschreiben direkt an Company Fits gerichtet und innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt bzw. Bereitstellung der Produkte bei Company Fits eingegangen sind. Nach der Verarbeitung der Produkte durch oder im Auftrag des Auftraggebers oder durch Dritte ist eine Reklamation nicht mehr möglich.
8.2 Reklamationen in Bezug auf geringfügige, handelsübliche und unvermeidbare Abweichungen in Qualität oder Menge werden nicht akzeptiert.
8.3 Reklamationen bezüglich spezieller Qualitätsanforderungen des Auftraggebers werden nur dann akzeptiert, wenn diese Anforderungen bei Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt und schriftlich von Company Fits bestätigt wurden.
8.4 Reklamationen über Rechnungen sind per Einschreiben einzureichen und müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei Company Fits eingegangen sein.
8.5 Nach Ablauf der genannten Fristen gilt, dass der Auftraggeber die Produkte bzw. die Rechnung genehmigt hat. Reklamationen werden dann von Company Fits nicht mehr bearbeitet.
8.6 Wird die Reklamation von Company Fits als begründet anerkannt, ist Company Fits ausschließlich verpflichtet, die mangelhaften Produkte innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Reklamation zu ersetzen oder zu reparieren, ohne dass der Auftraggeber darüber hinaus Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung hat.
8.7 Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Company Fits.
9. Garantie
9.1 Der Auftraggeber kann nur schriftlich Ansprüche auf eine Garantie geltend machen. Ein Mangel muss innerhalb von 7 Tagen nach dessen Entstehen bzw. Feststellung klar beschrieben und schriftlich an Company Fits gemeldet werden. Nach schriftlicher Zustimmung von Company Fits können die Produkte, die unter die Garantie fallen, frachtfrei an Company Fits zurückgesandt werden.
9.2 Mängel an gelieferten Produkten, die unter die Garantie fallen, werden – ausschließlich nach Ermessen von Company Fits – entweder repariert oder durch Neulieferung ersetzt, sofern die Mängel nach Einschätzung von Company Fits und/oder des Herstellers auf Konstruktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, die die Produkte für den vom Auftraggeber angegebenen Verwendungszweck unbrauchbar machen.
9.3 Sämtliche Garantieansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen und/oder Reparaturen an den Produkten vornimmt oder vornehmen lässt oder die Produkte nicht gemäß den ggf. beigefügten Anleitungen oder anderweitig unsachgemäß verwendet und/oder sie für andere Zwecke nutzt als den ursprünglich vorgesehenen.
9.4 Mängel, die infolge unsachgemäßer Lagerung, äußerer Einflüsse oder anderer, außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Ursachen sowie durch normalen Verschleiß entstehen, fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.
10. Haftung
10.1 Wenn Company Fits bei der Ausführung des Vertrags schuldhaft eine Pflicht verletzt, verpflichtet sich Company Fits, auf eigene Kosten den daraus entstandenen direkten Schaden nach bestem Ermessen zu beheben.
10.2 Company Fits haftet nicht für Folgeschäden, die dem Auftraggeber infolge einer Vertragsverletzung durch Company Fits entstehen.
10.3 Die Haftung von Company Fits ist in jedem Fall – gleich auf welcher Grundlage – auf höchstens den Rechnungsbetrag des Vertrags begrenzt, auf den sich die Lieferung bezieht.
10.4 Von oder im Namen von Company Fits erteilte Ratschläge oder Empfehlungen – einschließlich Informationen in Katalogen, Broschüren und Werbeanzeigen – hinsichtlich Lagerung, Funktion, Verwendung und/oder Verbrauch der Produkte sind stets unverbindlich. Die Befolgung dieser Empfehlungen erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Company Fits haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die aus den oben genannten Ratschlägen und/oder Empfehlungen resultieren.
11. Höhere Gewalt
11.1 Company Fits haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die infolge höherer Gewalt entstehen. Unter höherer Gewalt ist ein Umstand zu verstehen, der Company Fits nicht zuzurechnen ist und die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags unmöglich macht.
11.2 Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Boykott, Streik, Witterungseinflüsse, behördliche Maßnahmen, Beschlagnahmung oder Einziehung durch zivile oder militärische Behörden, Aufruhr, Bürgerkrieg, Krieg, Mobilmachung, Sabotage, Transporthindernisse, Importbeschränkungen sowie Lieferverzögerungen seitens unserer Zulieferer
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die gelieferten Produkte bleiben uneingeschränkt Eigentum von Company Fits, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen aus den Lieferungen von Company Fits, einschließlich Zinsen, Schäden und Kosten – vollständig beglichen hat.
13. Zurückbehaltungsrecht
13.1 Company Fits hat an allen Produkten des Auftraggebers oder in dessen Auftrag, die sich, gleich aus welchem Grund, im Besitz von Company Fits befinden, ein Zurückbehaltungsrecht, solange der Auftraggeber nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber Company Fits erfüllt hat.
13.2 Company Fits ist verpflichtet, diese Waren nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu verwalten. Company Fits sorgt für die Versicherung des Lagerbestands, solange sich die Waren im Lager von Company Fits befinden. Für Folgeschäden haftet Company Fits nicht.
14. Verzug des Auftraggebers
14.1 Wenn der Auftraggeber einer Verpflichtung aus dem Vertrag, einschließlich der Zahlungspflicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Beschlussfassung zur Geschäftsauflösung, ist Company Fits berechtigt, die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge ohne Mahnung und ohne gerichtliches Verfahren ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Zudem ist Company Fits berechtigt, noch nicht fällige Forderungen sofort fällig zu stellen und nicht bezahlte Waren zurückzufordern, unbeschadet ihres Rechts auf Schadensersatz.
14.2 In einem solchen Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, die Produkte auf erste Anforderung im ursprünglichen Zustand oder in der von Company Fits gelieferten Originalverpackung, ohne jegliche Anmerkungen auf dieser Verpackung und/oder auf den Etiketten, zurückzugeben und jede gewünschte Mitwirkung zu leisten, wie z. B. die Gewährung von Zugang zu Lagerräumen usw.
15. Sicherheit
15.1 Wenn zwischen dem Auftraggeber und Company Fits eine Form der Informationssicherheit vereinbart wurde, entspricht die Sicherheitsmaßnahme den schriftlich festgelegten Spezifikationen beider Parteien. Company Fits übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Informationssicherheit unter allen Umständen wirksam ist.
Falls im Vertrag keine spezielle Regelung zur Informationssicherheit enthalten ist, wird ein Sicherheitsniveau gewährleistet, das angesichts der Art der Daten und der damit verbundenen Sicherheitskosten nicht unangemessen ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Company Fits auf etwaige vermutete oder festgestellte Schwachstellen in der Informationssicherheit hinzuweisen.
16. Anwendbares Recht
16.1 Auf alle Verträge mit Company Fits findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Apeldoorn,
S.D.R. de Vries